Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der
N.O. ME Medienproduktion GmbH

im folgenden N.O. ME genannt

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge zwischen N.O. ME und den Kunden, die N.O. ME Produkte erwerben und/oder N.O. ME Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, sofern N.O. ME in die wirksame Einbeziehung nicht  schriftlich eingewilligt hat.

1.2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt ausschließlich mit Unterzeichnung des ausgefertigten Vertragsdokumentes mit Leistungsbeschreibung durch jeden Vertragspartner oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

 

2. Gegenstand des Auftrages

2.1. Leistungen und Leistungsbeschreibung

Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen, den Funktionsumfang und/oder die Struktur des zu erstellenden Werkes oder sonstige Merkmale der zu erbringenden Leistung, muss N.O. ME nicht berücksichtigen, soweit sie eine Abweichung vom ursprünglichen Vertragsgegenstand darstellen.

Art und Umfang der von N.O. ME zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die in Kooperation mit dem Kunden ausgearbeitet oder vom Kunden vorgegeben wird, oder aus dem von N.O. ME erarbeiteten und einvernehmlich zur Grundlage des Auftrages gemachten Angebot bzw. der Auftragsbestätigung auch hinsichtlich eventueller Nachträge.

2.2. Nachträgliche Änderungswünsche

N.O. ME steht es frei, Änderungswünsche gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung auszuführen. Grundlage der Zusatzvergütung sind der notwendige zusätzliche Zeit- und Personalaufwand.

Unter einer Änderung in diesem Sinne ist auch eine Reduzierung der zu erbringenden Leistungen zu verstehen. Im Falle der Vereinbarung einer Pauschalvergütung ist eine Verminderung nur mit Einverständnis von N.O. ME zulässig.

 

3. Termine

Sofern Termine für die Erbringung von vertraglichen Leistungen von N.O. ME festgelegt werden, sind diese nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurden. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von N.O. ME nur durch den Projektleiter zugesagt werden.

 

4. Vergütung

4.1. Die Vergütung von N.O. ME wird projektbezogen durch jeweilige individuelle Vereinbarung bestimmt. Projektbezogene Auslagen werden grundsätzlich gesondert vergütet und sind nicht Bestandteil der Vergütung für die Leistungserbringung. Sofern ein Kostenvoranschlag für ein Projekt erstellt wurde, gelten die dort festgelegten Zahlungsbedingungen.

4.2. Für den Fall, dass eine Pauschalvergütung vereinbart wurde, wird mit dieser der in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang abgegolten. Für den Fall der fehlenden Auftragsbestätigung werden mit der Pasuchalvergütung alle bis zur jeweiligen Rechnungsstellung angefallenen und aufgestellten Leistungen abgegolten.

4.3. N.O. ME stellt Rechnungen nach Arbeitsfortschritt und ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen anzufordern. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne Mahnung Verzug mit der entsprechenden Folge, der Verpflichtung zum Ersatz des Verzugsschadens, ein.

 

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Die Vertragspartner benennen jeweils Projektleiter, die konstruktiv zusammenarbeiten und das Projekt zum erfolgreichen Abschluss führen. Ein Wechsel in der Projektleitung wird dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

5.2. Der Kunde ist zur konstruktiven Mitwirkung bei der Leistungserbringung durch N.O. ME verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige (mit ausreichendem Abstand vor Auftragsbeginn) Bereitstellung der erforderlichen Informationen über gewünschte technische Standards und die weitere Verwendung der vertraglichen Leistung vor Beginn des Projekts.

5.3. Sämtliche Unterlagen und Materialien, die die Vertragspartner einander für die Durchführung des Vertrags überlassen, sind vertraulich und sorgsam zu behandeln. Sie dürfen nur für vertragsbezogene Zwecke vervielfältigt werden. Sämtliche Unterlagen und Materialien dürfen keinem Dritten ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht werden. Sie sind dem Vertragspartner einschließlich der angefertigten Vervielfältigungsstücke unverzüglich zurückzugeben, sobald sie für die Leistungserbringung nicht mehr erforderlich sind.

 

6. Nutzungsrechte

6.1. Der Kunde erhält von N.O. ME an allen vertraglichen Leistungen in der gelieferten Form (also nicht an Entwurfsmaterial, einzelnen Komponenten, Datenträgern etc.) nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes, auf den Raum der Bundesrepublik Deutschland beschränktes Nutzungsrecht für alle im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten, eine Bearbeitung sowie Nutzung über den Vertragszweck hinaus. An gelieferten Medien angebrachte Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

6.2. Weitere Nutzungsrechte werden mit dem Kunden individuell vereinbart und sind zusätzlich zu vergüten.

6.3. N.O. ME ist berechtigt, den Kunden in geeigneter Form als Referenz zu benennen, Arbeitsergebnisse zu archivieren und diese zum Zwecke der Eigenwerbung, bspw. auf der eigenen Internetpräsenz zugänglich zu machen.

Zudem hat N.O. ME das Recht, mit Zustimmung des Kunden, an nationalen und internationalen Wettbewerben mit den für den Kunden erbrachten vertraglichen Leistungen teilzunehmen.

 

7. Abnahme

Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen, in der Regel nach einer Vorführung in einem gemeinsamen Abnahmetermin, der von N.O. ME vorgeschlagen wird. Besteht der Wusch oder die Notwendigkeit zur Abnahme einer Teilleistung, so kann diese in beiderseitigem Einverständnis durchgeführt werden.

 

8. Haftung

8.1. Für durch N.O. ME oder eine ihrer Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden haftet N.O. ME bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn diese ausdrücklich im Hauptvertrag als solche bezeichnet sind.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet N.O. ME nur, sofern eine Pflicht verletzt wurde, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und der aus der Pflichtverletzung resultierende Schaden vertragstypisch vorhersehbar war. Die Haftung ist auf das fünffache des Auftragswerts begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) sowie die Haftung für Verletzungen von Körper, Leben oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

8.2. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet N.O. ME insoweit bei grober und einfacher Fahrlässigkeit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, rechtzeitige, kontinuierliche und funktionelle Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei sachgerechter Datensicherung im vorgenannten Sinne durch den Kunde eingetreten wäre.

8.3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von N.O. ME.

 

9. Subunternehmer

N.O. ME darf die Leistungserbringung insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer (Mediendesigner, Medienproduktionen, Texter, Übersetzer, Komponisten, Regisseure, Kameramänner/-frauen etc.) übertragen. Dabei wird N.O. ME eine sorgfältige Auswahl hinsichtlich Zuverlässigkeit und Fachkenntnis treffen.

 

10. Schutzrechtsverletzungen

Der Kunde stellt N.O. ME von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung geltend gemacht werden und die N.O. ME nicht zu vertreten hat. N.O. ME wird den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.

 

11. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrags/der Verträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige nicht geregelte Punkte. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der N.O. ME Medienproduktion GmbH.

 

Stand: 2018